Liebe Freunde des Vereins,
Da leider mit Ende Februar unser im 60er Jahre-Stil lieb gewonnenes Cafe
Brückler geschlossen hatte, war es nur naheliegend, in das benachbarte Restauant
"Red Corner" auszuweichen.
Die Zusammenarbeit mit der Gastwirtefamilie Wagner in Bezug auf Öffnungszeiten,
Parkplatzreservierungen, Freundlichkeit und Qualität des Lokals hat sich als
positiv herausgestellt. Außerdem kann man im "Red Corner" hervorragend speisen.
Bis auf die Herbstausfahrt haben wir unser umfangreiches Programm bereits “abgespult”.
Leider ist festzustellen, dass viele Mitglieder neuen Ideen gegenüber eher reserviert gegenüberstehen. Das hat sich gezeigt bei den Teilnehmerzahlen beim Fest des SOS-Kinderdorfes am 12.Juni oder auch bei der leider verregneten Wertungsfahrt “2-rädrige bevor-zugt”, eine Woche später. Natürlich ist die Enttäuschung bei den Verantwortlichen und Organisatoren groß, vor allem, wenn so viele Stunden und so viel “Herzblut” investiert wurde wie zum Beispiel bei der Wertungsfahrt von unseren ambitioniereten Fahrtleiter Hans Hirschberger. Erfreulich und motivierend ist allerdings festzustellen, das der überwiegende Teil der Fahrerinnen und Fahrer hochmotiviert waren und die Veranstaltungen in den höchsten Tönen gelobt haben. So lag bei der Sonderprüfung die durchschnittliche Abweichung von der Sollgeschwindigkeit bei ca 1 !!! Km/h, und das bei einer etwa 8500 Meter langen Strecke.
Natürlich ist es jetzt die Aufgabe des Vorstandes die Veranstaltungen zu analysieren und die Organisation für die Zukunft zu verändern oder zu optimieren. Es sollte sowohl der Kontakt mit dem SOS- Kinderdorf aufrecht erhalten werden - wir haben bereits eine Einladung für das nächste Jahr. Auch sollte der Verein Steirische Oldtimer- Freunde in der Lage sein, Wertungsfahrten durchzuführen.
Außerdem muss es ein Anliegen des Vereines sein, jüngere Menschen mit Interesse für das historische Kraftfahrwesen anzusprechen. Das funktioniert nur mit interessanten Veranstaltungen.
Viele positive Rückmeldungen gibt es über unseren Oldtimerurlaub, die Fahrt zu Freunden nach Salzburg.
Am 26.9.2010 findet unsere Abschlussveranstaltung, die von Gabriele und Willibald Walter organisierte Herbstausfahrt, statt. Für Oktober planen wir für unsere Mitglieder wiederum ein “Maronibraten”.
Für die nächste Ausgabe im Herbst sind unter anderem folgende Beiträge geplant: Der Vergaser, Teil 2. Funktionsweise, Einstellungen und Reparatur eines SU -Vergasers. Autor ist natürlich wieder unser Mann mit dem guten Öldruck, Erich Mandl.
Familie Jud verbringt wie immer einige Wochenenden im Vereinigten Königreich, natürlich um Veranstaltungen wie “Goodwood Revival” zu besuchen. Einen Beitrag gibt es in der nächsten Ausgabe.
Präsident Rudolf Nuster ist bekannt dafür, sich für Dinge zu interessieren, die nicht unbedingt “Mainstream” sind. So stieß er vor kurzem bei einem Schrottplatz Sportwagen der frühen 80er Jahre mit Wankelmotor. Nein, das Auto hat er (noch) nicht gekauft, aber es hat sein Interesse für den viel zu wenig beachteten Wankelmotor geweckt. Und darüber gibt es viel zu schreiben.
Am 9.7.2010 wurde vom Parlament die Novelle zum Immissionsgesetz Luft (IG- Luft) beschlossen. Dieses Gesetz ist die Voraussetzung für die Errichtung von Umweltzonen. Die erste wird ab Herbst 2011 in Graz eingeführt.
Leider ist es nicht gelungen, die Forderung des ÖMVV (generelle Ausnahme für Fahrzeuge, die als historisch typisiert sind) durchzusetzen, obwohl sich lt. Insideraussagen die beiden Großparteien für die Aufnahme dieses Passus geeinigt hätten. Nur der zuständige Minister Berlakovich blieb stur. Danke schön, Herr Minister!
Die Novelle sieht vor, dass die einzelnen Bundesländer nach eigenem Ermessen Maßnahmen gegen den Feinstaub (somit auch bestimmte Ausnahmen) einführen können.
Positiv ist zu vermerken , dass gegenüber der ursprünglichen Fassung einiges genauer definiert wurde, bzw. geplante Massnahmen an die tatsächliche Überschreitung der Grenzwerte gebunden sind, also die grundlose Verhängung von Massnahmen verhindert. Vieles ist aber noch ungeklärt, bzw. wird dann von der entsprechenden Durchführungsverordnung abhängen.
In de Herbstausgabe unserer Zeitschrift STOF - extra erwarten wir Stellungnahmen von Politiker/innen in der Steiermark.
Wer sich durch das beschlossene Gesetz durchackern mag:
Http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIV/I/I_00782/fname_188860.pdf
Interessant für uns ist vor allem § 14 ab Seite 10
Mit Gültigikeit ab 14. Juni 2010 gibt das BM für Finanzen (BMF) eine neue Weisung an die Zollämter, in der die zollrechtliche Behandlung von Oldtimerfahrzeugen aus dem Nicht-EU-Raum geklärt werden soll.
Prinzipiell unterscheidet das EU-Zollrecht bei Fahrzeugen zwischen Tarif-Pos. 8703 „normale Kraftfahrzeuge“ (Zoll und normale MWSt) und Tarif-Pos. 9705 „Oldtimer“, die sinngemäß wie Antiquitäten (kein Zoll, halbe MWSt) behandelt werden.
Wie wir bereits informiert haben, wurde hier im November 2009 eine geringfügige Änderung in der entsprechenden EU-Richtlinie vorgenommen. In der jetzt kommenden Weisung werden die Kriterien festgelegt, unter welchen Voraussetzungen ein Kraftfahrzeug zollfrei und zum halben MWSt-Satz in die EU eingeführt werden kann.
Prinzipiell haben sich diese Anforderungen nicht geändert, neu ist jedoch, dass nicht alle Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind, mehr oder weniger ungeprüft in den Genuss dieser Begünstigung kommen. In der Weisung wird für die zollrechtliche Behandlung nach Tarif-Pos. 9705 entweder ein Sachverständigen-Gutachten oder auch der Nachweis bestimmter Eigenschaften z.B. über die einschlägige Fachliteratur verlangt.
Der FIVA-Wagenpass des ÖMVV bzw. in Verbindung damit die auf die Zoll-Richtlinie der EU abgestimmten Gutachten des ÖMVV und ÖMVC sind grundsätzlich geeignete Nachweise für die Einstufung eines Kraftfahrzeuges als historisch. Nützen Sie diesen kostengünstigen Service und informieren Sie Ihre Mitglieder!
NoVA: Da die NoVA-Befreiung für über 30 Jahre alte Fahrzeuge an diese zollrechtliche Bestimmung anknüpft, können auch Fahrzeuge die aus anderen EU-Ländern nach Österreich importiert werden von dieser Regelung betroffen sein. Was zu beachten ist: Fahrzeuge aus dem nicht-EU-Raum, die bereits importiert sind, aber noch nicht typisiert oder zugelassen sind, sind von der NoVA befreit, wenn sie nach Tarif-Pos. 9705 verzollt wurden (egal in welchem EU-Staat). Import aus dem Nicht-EU-Raum: Falls hier ein entsprechendes Gutachten verlangt wird, kann hier der ÖMVV für Ihre Clubmitglieder eine möglichst kostengünstige Lösung anbieten, bzw. einen kompetenten Sachverständigen empfehlen.
Freischalten der NoVA (insbesonders beim Import aus dem EU-Raum): Auch hier kann der ÖMVV für Ihre Clubmitglieder eine kostengünstige Lösung anbieten, am besten gleich gemeinsam mit der Ausstellung einer FIVA ID-Card (diese kann auch für noch nicht zum Verkehr zugelassene Fahrzeuge ausgestellt werden). Prinzipiell bleibt aber einmal abzuwarten, wie die Weisung - die sich in erster Linie an die Zollämter richtet - von den Finanzämtern umgesetzt wird.
2) "YOUNGTIMER"-IMPORT
Bekanntlich ist seit Anfang des Jahres der Import von bereits in der EU zugelassenen Fahrzeuge in Österreich mehr oder weniger uneingeschränkt möglich, d.h. rein theoretisch könnte man auch ein Fahrzeug, das älter als 30 Jahre ist, "normal" (also nicht als historisches Fahrzeug) in Österreich typisieren. Auf Grund der geplanten Umweltzonen, kann davon nur eindringlich abgeraten werden (auch vom Kauf "katloser" Fahrzeuge aus den 80er Jahren im EU-Ausland), denn im Prinzip sind diese Fahrzeuge die Ersten, die von massiven Fahreinschränkungen betroffen sein werden, das ist auch einer der Hauptgründe, wieso diese Fahrzeuge z.B. in Deutschland extrem billig angeboten werden.
3) Die FIVA ID - CARD (FIVA Wagenpass)Die FIVA ID-Card ist ein international anerkanntes Dokument für historische Fahrzeuge, das den historischen Zustand bzw. Abweichungen davon dokumentiert. Die FIVA ID-Card ist Besitzer bezogen und hat eine max. Gültigkeit von 10 Jahren.
Für in Österreich zugelassene Fahrzeuge ist der ÖMVV als nationale FIVA-Autoriät für die Ausstellung zuständig. Im Zuge der Ausstellung wird das Fahrzeug von einem technischen Bevollmächtigten des ÖMVV auf seinen historischen Zustand überprüft und in eine Kategorie eingeordnet. Diese Zuordnung trifft eine Aussage über die Originalität des Fahrzeuges, bzw. Abweichungen davon.
Die FIVA ID-Card berechtigt z.B. zur Einfahrt in die deutschen Umweltzonen.
Bei der Ausstellung einer FIVA ID-Card wird das Fahrzeug auch in die Datenbank des ÖMVV-Veteranen-registers eingetragen, auf Wunsch wird auch die Bronzeplakette für das Fahrzeug geliefert.
Für die Ausstellung einer FIVA ID-Card benötigen Sie folgende Unterlagen:
- ausgefülltes Antragsformular
Siehe http://www.oemvv.at/register/ - 3 idente Fotos (10 x 13 cm)
- Kopie der Fahrzeugpapiere
- Fotos von Motor- und Fahrgestellnummer, Gemischaufbereitung (1-fach)
- unter Umständen Nachweis über die Geschichte des Fahrzeuges
- Terminvereinbarung mit einem technischen Bevollmächtigten unseres Vereins (*)
Der Preis für die FIVA ID-Card beträgt ab 1.1.2009:
- für Mitglieder eines Oldtimer- bzw. Markenclubs im ÖMVV EUR 85,--
- ohne Clubmitgliedschaft in einem ÖMVV-Club EUR 170,--
- Mehrpreis für Bronzeplakette
EUR 20,--
GUTACHTEN ÜBER ERHALTENSWÜRDIGKEIT
Um in bestehende Fahrzeugdokumente (Typenschein oder Einzelgenehmigung) die Eintragung "historisches Fahrzeug" bei der Kfz-Prüfstelle der Landesregierung durchführen zu lassen, ist in vielen Fällen ein "Gutachten über die Erhaltenswürdigkeit" erforderlich. Für Fahrzeuge mit gültiger FIVA ID-Card oder ÖMVV-Registrierung wird dieses Gutachten kostenlos durch den ÖMVV ausgestellt.
REGISTER
Das ÖMVV-Veteranenregister ist eine Datenbank, die zur Zeit die Daten von über 5000 historischen Kraftfahrzeugen umfaßt. Die Registrierung bestätigt den historisch einwandfreien Zustand eines Fahrzeuges zum Zeitpunkt der Begutachtung.
Zum Zeichen der Eintragung des Fahrzeuges in das ÖMVV-Register wurde eine Registerkarte und Bronzeplakette ausgestellt.
Die Registrierung ist anonym, d.h. in der Datenbank sind keine Daten über amtliches Kennzeichen oder Besitzer/in enthalten.
Das Register ist eine der Grundlagen der Liste „Historische Kraftfahrzeuge“ von Eurotax und trägt damit wesentlich zur Vervollständigung dieser behördlich anerkannten Auflistung bei.
Durch die umfangreiche Datenbank des Registers besteht auch die Möglichkeit anhand der Fahrgestellnummer das exakte Baujahr eines Fahrzeuges zu ermitteln.
Die Registrierung ist maximal 10 Jahre gültig, durch die Zusammenführung von ÖMVV-Register und FIVA ID-Card ab 2009 endet die Gültigkeit bestehender Registrierungen spätestens am 31.12.2019, die Basisdaten bleiben jedoch erhalten.
EUROTAX
Die Firma Eurotax gibt alljährlich die im Sinne des KFG approbierte Liste „Historische Kraftfahrzeuge“ heraus, diese Liste ist Grundlage für die Anerkennung als „historisches Kraftfahrzeug“.
Zustandsklassen nach Eurotax - diese Klassen dienen unter anderem zur Bewertung von historischen Kraftfahrzeugen, haben jedoch keinen Zusammenhang mit der Klassifizierung nach historischen Kriterien in der FIVA ID-Card:
- Zustand 1:
exzellenter Originalzustand oder nach Originalspezifikation restauriert. - Zustand 2:
sehr guter Originalzustand oder fachgerecht restauriert, minimale Gesbrauchsspuren. - Zustand 3:
guter Allgemeinzustand, eventuell ältere Restaurierung, voll fahrbereit, bzw. zu einer unmittelbaren Zulassung bereit. - Zustand 4:
akzeptabler Zustand, restaurierungsbedürftig, mit wenig Aufwand zu reparieren bzw. zu restaurieren. - Zustand 5:
unrestaurierter, mangelhafter Zustand, kaum noch fahrbar, Restaurierung aber noch durchführbar, keine Wracks oder Ersatzteilspender.
Die technisch Bevollmächtigten des STOF sind:
- Vizepräsident Willibald Walter
8502 Lannach
Tel.: 0676 / 326 994 9 - Jürgen Steinkellner
8120 Peggau
Tel.: 0699 / 109 443 65 - AR. Peter Riess
8010 Graz 0676 / 535 605 7