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  Liebe STOF-Mitglieder,
Liebe Freunde des Vereins,

Im März feiert der Verein Steirische Oldtimer- Freunde sein 20 jähriges Bestehen. Selbstverständlich wird das ganze Jahr 2010 unter diesem Motto stehen. Wir planen für 2010 eine Reihe interessanter Ausfahrten und Veranstaltungen, beginnend mit unserer Teilnahme bei der „Oldtimer und PS- Show“ am 9. und 10. Jänner 2010 in der Grazer Stadthalle. Auch der Vereinsabend im März soll besonders diesem Thema gewidmet werden. Weiters planen wir eine Sonderausgabe unserer STOF-extra, mit Beiträgen aller ehemaligen Vereinspräsidenten.
Mir bleibt nur noch im Namen des gesamten STOF- Vorstandes Euch allen ein schönes Weihnachtsfest und eine guten Rutsch in das neue Jahr zu wünschen.


Rudolf Nuster
Vereinspräsident
  Oldtimermesse und PS-Show:



Aufgrund des großen Erfolges im letzten Februar, findet auch 2010 wieder diese Messe am 9. und 10. Jänner in der Grazer Stadthalle statt. Und der STOF ist wieder dabei: Wir werden ca. 20 unserer historischen Automobile aller Epochen, sowie etwa 10 seltene Motorräder, weiteres die Sonderausstellungen „Matchbox Yesteryear“ und einen Motorrad „Scheunenfund“ präsentieren.
Ein sehr positiver Aspekt an unserem Stand von heuer war die Atmosphäre. Viele Mitglieder waren da, die interessierten Gäste haben direkten Kontakt mit den Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter. Mit eurer Hilfe soll auch diesmal die Oldtimermesse ein schönes Fest für unseren Verein werden, unseren Bekanntheitsgrad beim interessierten Publikum steigern und beim einem oder anderem das Interesse für historische Fahrzeuge wecken. Einladung! Der STOF- Vorstand ersucht alle Oldtimerinteressierten zu dieser außerordentlichen Show zu kommen und natürlich auch unseren schönen Stand zu besuchen.

Oldtimermesse und PS-Show

  ÖMVV News (http://www.oemvv.at)

1) Zum Thema UMWELTZONEN:

Nach "politisch" ruhigen Sommermonaten, ist im Moment einiges in Bewegung, besonders was die geplante Änderung des IG-Luft anbelangt. Der ÖMVV ist - in Koordination mit ARBÖ, ÖAMTC, WKO und anderen Interessensvertretungen - in dieser Sache aktiv und wir werden Sie laufend über den aktuellen Stand der Dinge informieren.

BEIRATSSITZUNG BMVIT (Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie) vom 24.11.2009

In der vorliegenden Form enthält der Gesetzesentwurf (die Begutachtungsfrist endet am 12. Dezember) keinerlei Ausnahmen für historische Fahrzeuge und auch keinen Hinweis auf eine eigene Kennzeichnung der historischen Fahrzeuge, wie diese ursprünglich vorgesehen war. Der Entwurf lässt hier regionalen Behörden breiten Spielraum für allerlei Fahrverbote unter dem Titel „Verbesserung der Luftgüte“, die dann nicht einmal mit entsprechenden Verkehrszeichen erkenntlich gemacht werden müssen, sondern nur in Landesgesetzblättern veröffentlicht werden!

Schon jetzt Schon jetzt gibt es breiten Widerstand gegen diese Novelle, da die geplanten Maßnahmen praktisch nicht durchschaubar sind. Der ÖMVV wird in Koordination mit anderen Interessensvertretungen eine entsprechende Stellungnahme zum Gesetzesentwurf einbringen, wobei besonders auf die einschlägigen EU-Richtlinien und die entsprechenden Ausnahmen für historische Fahrzeuge in anderen EU-Ländern (Deutschland, Dänemark, Niederlande) hingewiesen wird. Dank der FIVA-Mitgliedschaft kann hier auf entsprechende juristische Rückendeckung auf europäischer Ebene zurückgegriffen werden. Auch eine – im schlimmsten Fall – Anfechtung eines entsprechenden Gesetzes auf europäischer Ebene wird in Erwägung gezogen, das wäre dann ein klassischer Fall für den vom ÖMVV vor 2 Jahren vorsorglich eingerichtetem "Rechtsfonds".

2) "YOUNGTIMER"-IMPORT

Bekanntlich ist seit Anfang des Jahres der Import von bereits in der EU zugelassenen Fahrzeuge in Österreich mehr oder weniger uneingeschränkt möglich, d.h. rein theoretisch könnte man auch ein Fahrzeug, das älter als 30 Jahre ist, "normal" (also nicht als historisches Fahrzeug) in Österreich typisieren. Auf Grund der geplanten Umweltzonen, kann davon nur eindringlich abgeraten werden (auch vom Kauf "katloser" Fahrzeuge aus den 80er Jahren im EU-Ausland), denn im Prinzip sind diese Fahrzeuge die Ersten, die von massiven Fahreinschränkungen betroffen sein werden, das ist auch einer der Hauptgründe, wieso diese Fahrzeuge z.B. in Deutschland extrem billig angeboten werden.

3) Die FIVA ID - CARD (FIVA Wagenpass)

Die FIVA ID-Card ist ein international anerkanntes Dokument für historische Fahrzeuge, das den historischen Zustand bzw. Abweichungen davon dokumentiert. Die FIVA ID-Card ist Besitzer bezogen und hat eine max. Gültigkeit von 10 Jahren.

Für in Österreich zugelassene Fahrzeuge ist der ÖMVV als nationale FIVA-Autoriät für die Ausstellung zuständig. Im Zuge der Ausstellung wird das Fahrzeug von einem technischen Bevollmächtigten des ÖMVV auf seinen historischen Zustand überprüft und in eine Kategorie eingeordnet. Diese Zuordnung trifft eine Aussage über die Originalität des Fahrzeuges, bzw. Abweichungen davon.

Die FIVA ID-Card berechtigt z.B. zur Einfahrt in die deutschen Umweltzonen.

Bei der Ausstellung einer FIVA ID-Card wird das Fahrzeug auch in die Datenbank des ÖMVV-Veteranen-registers eingetragen, auf Wunsch wird auch die Bronzeplakette für das Fahrzeug geliefert.

Für die Ausstellung einer FIVA ID-Card benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ausgefülltes Antragsformular
    Siehe http://www.oemvv.at/register/
  • 3 idente Fotos (10 x 13 cm)
  • Kopie der Fahrzeugpapiere
  • Fotos von Motor- und Fahrgestellnummer, Gemischaufbereitung (1-fach)
  • unter Umständen Nachweis über die Geschichte des Fahrzeuges
  • Terminvereinbarung mit einem technischen Bevollmächtigten unseres Vereins (*)

Der Preis für die FIVA ID-Card beträgt ab 1.1.2009:

  • für Mitglieder eines Oldtimer- bzw. Markenclubs im ÖMVV EUR 85,--
  • ohne Clubmitgliedschaft in einem ÖMVV-Club EUR 170,--
  • Mehrpreis für Bronzeplakette
    EUR 20,--

GUTACHTEN ÜBER ERHALTENSWÜRDIGKEIT

Um in bestehende Fahrzeugdokumente (Typenschein oder Einzelgenehmigung) die Eintragung "historisches Fahrzeug" bei der Kfz-Prüfstelle der Landesregierung durchführen zu lassen, ist in vielen Fällen ein "Gutachten über die Erhaltenswürdigkeit" erforderlich. Für Fahrzeuge mit gültiger FIVA ID-Card oder ÖMVV-Registrierung wird dieses Gutachten kostenlos durch den ÖMVV ausgestellt.

REGISTER

Das ÖMVV-Veteranenregister ist eine Datenbank, die zur Zeit die Daten von über 5000 historischen Kraftfahrzeugen umfaßt. Die Registrierung bestätigt den historisch einwandfreien Zustand eines Fahrzeuges zum Zeitpunkt der Begutachtung.

Zum Zeichen der Eintragung des Fahrzeuges in das ÖMVV-Register wurde eine Registerkarte und Bronzeplakette ausgestellt.

Die Registrierung ist anonym, d.h. in der Datenbank sind keine Daten über amtliches Kennzeichen oder Besitzer/in enthalten.

Das Register ist eine der Grundlagen der Liste „Historische Kraftfahrzeuge“ von Eurotax und trägt damit wesentlich zur Vervollständigung dieser behördlich anerkannten Auflistung bei.

Durch die umfangreiche Datenbank des Registers besteht auch die Möglichkeit anhand der Fahrgestellnummer das exakte Baujahr eines Fahrzeuges zu ermitteln.

Die Registrierung ist maximal 10 Jahre gültig, durch die Zusammenführung von ÖMVV-Register und FIVA ID-Card ab 2009 endet die Gültigkeit bestehender Registrierungen spätestens am 31.12.2019, die Basisdaten bleiben jedoch erhalten.

EUROTAX

Die Firma Eurotax gibt alljährlich die im Sinne des KFG approbierte Liste „Historische Kraftfahrzeuge“ heraus, diese Liste ist Grundlage für die Anerkennung als „historisches Kraftfahrzeug“.

Zustandsklassen nach Eurotax - diese Klassen dienen unter anderem zur Bewertung von historischen Kraftfahrzeugen, haben jedoch keinen Zusammenhang mit der Klassifizierung nach historischen Kriterien in der FIVA ID-Card:

  • Zustand 1:
    exzellenter Originalzustand oder nach Originalspezifikation restauriert.
  • Zustand 2:
    sehr guter Originalzustand oder fachgerecht restauriert, minimale Gesbrauchsspuren.
  • Zustand 3:
    guter Allgemeinzustand, eventuell ältere Restaurierung, voll fahrbereit, bzw. zu einer unmittelbaren Zulassung bereit.
  • Zustand 4:
    akzeptabler Zustand, restaurierungsbedürftig, mit wenig Aufwand zu reparieren bzw. zu restaurieren.
  • Zustand 5:
    unrestaurierter, mangelhafter Zustand, kaum noch fahrbar, Restaurierung aber noch durchführbar, keine Wracks oder Ersatzteilspender.

Die technisch Bevollmächtigten des STOF sind:

  • Vizepräsident Willibald Walter
    8502 Lannach
    Tel.: 0676 / 326 994 9
  • Kassier Jürgen Steinkellner
    8120 Peggau
    Tel.: 0699 / 109 443 65
  • AR. Peter Riess
    8010 Graz 0676 / 535 605 7